Arbeitsrecht

Kollektives und individuelles Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Im Bereich des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts bieten wir Ihnen insbesondere durch unsere Kooperation mit der renommierten Rechtsanwaltskanzlei von der Meden & Kretzschmar eine erfahrene und lösungsorientierte Vertretung.

Für Ihre praktischen Fragen in allen Bereichen des Arbeitsrechts können so Lösungen erarbeitet werden. Durch die Kooperation umfasst das arbeitsrechtliche Beratungsspektrum das gesamte individuelle und kollektive Arbeitsrecht einschließlich der Unternehmensmitbestimmung und der betrieblichen Altersversorgung. Die Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und in Einigungsstellenverfahren.

Das Arbeitsrecht umfasst insbesondere:

  • Kündigungsschutz
  • Abfindung
  • Sozialplan
  • Abmahnung
  • Altersteilzeit
  • Lohnklage
  • Sozialversicherung
  • Krankenkasse
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Betriebsrat
  • Personalrat
  • Arbeitsunfall
  • Berufsgenossenschaft
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Überstundenvergütung
  • Urlaubsanspruch