Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht & Handelsregister
Notarielle Begleitung von Gründung, Veränderung und Nachfolge in Unternehmen.
Ob Gründung einer GmbH, Eintritt neuer Gesellschafter oder Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation – gesellschaftsrechtliche Vorgänge erfordern regelmäßig eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung. Wir begleiten Sie hierbei von der ersten Idee bis zur Eintragung im Handelsregister.
Rechtssichere Strukturen für Ihr Unternehmen
Wir stimmen die gesellschaftsrechtliche Gestaltung mit Ihren wirtschaftlichen Zielen ab und achten darauf, dass Satzungen und Verträge klar formuliert und im Alltag praxistauglich sind. Dabei berücksichtigen wir Haftungsfragen, Mitbestimmung und typische Konfliktsituationen zwischen Gesellschaftern.
Ob Neugründung, Umstrukturierung oder Nachfolge: Sie erhalten eine verständliche Beratung zu Ablauf, Kosten und notwendigen Unterlagen – damit Ihr Vorhaben rechtssicher und termingerecht umgesetzt werden kann.
Gründung von Gesellschaften
Wir beurkunden die Gründung von GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und weiteren Gesellschaftsformen – vom Entwurf von Gesellschaftsverträgen und Satzungen bis zur Handelsregisteranmeldung und Koordination mit Banken bei der Kapitaleinlage.
Sie erhalten Vertragsentwürfe rechtzeitig zur Prüfung, damit Sie Gestaltungsentscheidungen – etwa zu Geschäftsführung, Gesellschafterbeschlüssen oder Stammkapital – in Ruhe treffen können. Wir begleiten Sie bis zur Eintragung im Handelsregister.
Änderungen & Anteilsübertragungen
Gesellschaften entwickeln sich weiter – durch Wachstum, neue Investoren, interne Nachfolge oder Ausscheiden von Gesellschaftern. Wir begleiten Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, den Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern und die Übertragung von Geschäftsanteilen notariell und rechtssicher.
Dabei achten wir auf Vinkulierung, Vorkaufsrechte und steuerliche Hinweise, die sich aus der jeweiligen Gestaltung ergeben können. Auf Wunsch stimmen wir uns mit Ihrem Steuerberater ab.
Unternehmensnachfolge
Wir unterstützen bei der Übergabe von Gesellschaftsanteilen im Rahmen von Nachfolgekonzepten – innerhalb der Familie, an Management oder an externe Erwerber. Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass Übertragungen wirksam sind und im Handelsregister korrekt eingetragen werden.
Die Gestaltung stimmen wir auf erbrechtliche und steuerliche Fragestellungen ab, damit Unternehmensnachfolge, Schenkungen und Testament nicht widersprüchlich nebeneinanderstehen. So bleibt Ihr Unternehmen handlungsfähig und rechtlich abgesichert.
Gesellschaftsrechtliche Fragen?
Gerne klären wir mit Ihnen, welche notarielle Form für Ihr Vorhaben erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Kontakt zum NotariatWir freuen uns auf Ihre Nachricht
Ob telefonisch, per E-Mail oder über das Formular – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Erreichbarkeit
Hauptstraße 78
25462 Rellingen
Öffnungszeiten
| Montag – Donnerstag | 9:00 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 – 16:00 Uhr |
| Termine nach Vereinbarung | |